Digitale Barrierefreiheit wird Pflicht: Was das Gesetz ab 2025 verlangt
Was das BFSG für Webseiten bedeutet
Ab dem 28. Juni 2025 müssen kommerzielle Webseiten und Online-Shops in Österreich barrierefrei gestaltet sein. Das bedeutet unter anderem klare Strukturierung, ausreichende Kontraste, alternative Textbeschreibungen, Tastaturbedienbarkeit und verständliche Navigation.
Wen das Gesetz betrifft
Alle Unternehmen, die online Dienstleistungen, Informationen oder Produkte anbieten – vom lokalen Handwerksbetrieb bis zum E-Commerce Shop in Oberösterreich und ganz Österreich.
Warum barrierefreie Webseiten besser ranken und mehr Kunden bringen
SEO-Vorteile durch Barrierefreiheit
Barrierefreie Webseiten sind technisch sauber aufgebaut, schneller und besser strukturiert – genau das, was Google bevorzugt. Dadurch steigen Rankings, Sichtbarkeit und organische Besucherzahlen.
Mehr Vertrauen & höhere Conversion-Rate
Eine barrierefreie Website ist leichter bedienbar, verständlicher und inklusiver. Das führt nachweislich zu mehr Interaktionen, längerer Verweildauer und höheren Abschlussraten im Verkauf oder bei Anfragen.
Wie Unternehmen in Oberösterreich ihre Website rechtzeitig gesetzeskonform machen
Schritt 1: Accessibility-Audit
Analyse der aktuellen Website nach WCAG-Richtlinien, um technische und inhaltliche Schwachstellen aufzudecken.
Schritt 2: Barrierefreie & SEO-optimierte Umsetzung
Von Kontrasten über Navigation bis hin zu Texten – die Website wird so optimiert, dass sie BFSG-konform, suchmaschinenfreundlich und nutzeroptimiert ist.
Schritt 3: Laufende Betreuung & Updates
Regelmäßige technische Checks und Content-Anpassungen stellen sicher, dass deine Website nachhaltig barrierefrei bleibt.
Unternehmen in Oberösterreich und ganz Österreich müssen jetzt handeln – und genau dabei unterstützen wir dich. Wir machen deine Website vollständig barrierefrei, gesetzeskonform und gleichzeitig SEO-optimiert, damit du rechtlich sicher bist und gleichzeitig mehr Kunden gewinnst.

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